Der Geheimdienst Securitate und die Aktion „Rückgewinnung“
CNSAS-Behörde legt umfangreiche Dokumentensammlung zum Freikauf
der Rumäniendeutschen in den Jahren 1962-1989 vor
Von Walter Tonţa
Aufklärungsbemühungen auf deutscher Seite
Der aus dem Banat stammende und in Berlin lebende Rundfunkjournalist Ernst Meinhardt hat einen entscheidenden Beitrag zur Aufarbeitung eines wichtigen Kapitels unserer jüngsten Geschichte erbracht: der Freikauf der Rumäniendeutschen durch die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren des Kommunismus. Seit 2004 hat er bisher freigegebene Aktenbestände des Bundesarchivs in Koblenz und des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes in Berlin eingesehen und ehemals mit der Ausreiseproblematik befasste deutsche Politiker befragt, die sich aber in der Regel wenig auskunftsfreudig zeigten. Den Durchbruch bei seinen Recherchen schaffte er erst in den Jahren 2009/2010 infolge persönlicher Gespräche und einer umfangreichen Korrespondenz mit dem langjährigen Unterhändler der Bundesregierung in dieser Angelegenheit, dem in Neuss lebenden, mittlerweile 82-jährigen Rechtsanwalt Dr. Heinz-Günther Hüsch.
Vergleicht man den Wissensstand von 2005, als Ernst Meinhardt zum ersten Mal über den Freikauf der Rumäniendeutschen bei einem in Nürnberg abgehaltenen Seminar des Landesverbandes Bayern unserer Landsmannschaft referierte, mit jenem von Ende 2010, als er zur gleichen Thematik einen Vortrag auf der Tagung der Akademie Mitteleuropa in Bad Kissingen hielt (vgl. Klarheit über Bonner Zahlungen, in: Banater Post, Nr. 2 vom 20. Januar 2011), ist es sicherlich nicht vermessen, von einem Quantensprung zu sprechen. In Bad Kissingen berichtete zudem Dr. Hüsch zum ersten Mal öffentlich über seine mehr als zwei Jahrzehnte dauernde Tätigkeit.
Dank der intensiven Recherchen von Ernst Meinhardt und der recht ausführlichen Auskünfte von Dr. Heinz-Günther Hüsch, konnten wichtige Fakten zur Freikaufaktion offengelegt werden, unter anderem der Inhalt der sechs Vereinbarungen, die im Laufe der Jahre zwischen Dr. Hüsch im Auftrag der Bundesregierung und seinen rumänischen Verhandlungspartnern getroffen worden sind sowie sämtliche Pro-Kopf-Beträge, die von 1968 bis 1989 von Bonn an Bukarest gezahlt wurden.
Gliederung und Ziele der rumänischen Quellenedition
Vorwiegend auf Quellen und Informationen deutscher Provenienz angewiesen, stellte Ernst Meinhardt noch im Dezember vergangenen Jahres fest: „Archivunterlagen zu diesem Kapitel sind in Rumänien (…) nicht zugänglich“. Zu unserer Überraschung wurden wir aber nun eines Besseren belehrt. Mitte Mai nämlich lancierte der Nationale Rat für das Studium der Archive der Securitate (CNSAS) in Bukarest den Band Acţiunea „Recuperarea“. Securitatea şi emigrarea germanilor din România (1962-1989), deutsch: Die Aktion „Rückgewinnung“. Die Securitate und die Ausreise der Deutschen aus Rumänien (1962-1989). Erschienen ist das von Florian Banu, Luminiţa Banu, Florica Dobre und Laura Stancu herausgegebene, 1027 Seiten starke Buch im Bukarester Enzyklopädischen Verlag. Es handelt sich um eine umfangreiche Quellenedition, der eine einleitende, fast 80-seitige Studie von Florian Banu und Florica Dobre vorangestellt ist. Die beiden zum wissenschaftlichen Mitarbeiterstab der CNSAS-Behörde gehörenden Autoren geben zunächst einen Überblick über den Stand der Forschungen zum Themenkomplex Aussiedlung und Freikauf der Deutschen aus Rumänien, skizzieren sodann die Geschichte der deutschen Minderheit, um danach die über den so genannten geheimen Kanal erfolgte Ausreise, die damit verbundenen Vereinbarungen und die sich daraus ergebenden Probleme ausführlich darzustellen. Schließlich ziehen sie ein Fazit ihrer Forschungen, das jedoch – auch in Anbetracht der im Zusammenhang mit der Buchlancierung von Mitherausgeber Florian Banu abgegebenen und von rumänischen Medien verbreiteten Stellungnahmen – einer kritischen Beurteilung bedarf.
Der Quellenkorpus enthält 468 zum Großteil aus Securitate-Beständen stammende Dokumente, die sich heute im CNSAS-Archiv befinden. Hinzu kommen noch 18 Faksimiles von Dokumenten, wovon aber 14 als Abschrift bereits in der Quellensammlung vorzufinden sind. Zudem umfasst der Band die Personalstammdaten (die so genannten „fişe de cadre”) der mit der Ausreiseaktion der Rumäniendeutschen befassten Securitate-Offiziere und ein Personenregister.
Das Buch setze sich zum Ziel, so die Herausgeber, eine Reihe von Dokumenten ans Tageslicht zu bringen, die Aufklärung über die Beteiligung der Securitate an dem Ausreiseprozess der Deutschen aus Rumänien sowie über die Art und Weise geben können, wie und aus welchen Beweggründen die ersten Kontakte zwischen einem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und dem rumänischen Geheimdienst zustande kamen und wie die 1962 aufgenommene und sechs Jahre später auf eine neue Grundlage gestellte Verbindung im Laufe der Jahre funktionierte. Darüber hinaus geben die Dokumente Auskunft über den Inhalt der vertraulichen rumänisch-deutschen Verhandlungen und Vereinbarungen. Die Publikation verfolge nicht, und das betonen die Herausgeber ausdrücklich, die Darstellung des Aussiedlungsprozesses in all seinen Facetten und auch nicht die Aufklärung aller Aspekte dieses Vorgangs. Dennoch seien auch einige Dokumente in die Sammlung aufgenommen worden, die das in westlichen Medien durch den Freikauf ausgelöste Echo sowie die Stimmungslage der Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen sowohl in Rumänien als auch in der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln.
Was die Quellensammlung nicht berücksichtigt
Das Hauptaugenmerk des rumänischen Forscherteams gilt demnach dem wohl wichtigsten, aber nicht einzigen Ausreisekanal. Im Westen traten nämlich immer wieder Personen auf, die versuchten, aus dem Geschäft mit der Ausreise Kapital zu schlagen. Und auch die Securitate selbst leitete verschiedene Aktionen in die Wege mit dem Ziel, durch die Erteilung von Pässen und Visa ihre Valuta-Konten aufzubessern oder an Besitztümer von Ausreisewilligen zu gelangen. Einige Dokumente des Bandes beziehen sich beispielsweise auf die von der obersten Partei- und Staatsführung Rumäniens angeordnete Aktion „Peregrinii“ („Die Wanderer“), die im Zeitraum von Juni 1971 bis Dezember 1973 durchgeführt wurde. Die „Ausbeute“ dieser Aktion betrug etwa fünf Millionen US-Dollar, drei Immobilien, 40 Kraftfahrzeuge und andere Sachwerte. Aus den veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass mitunter mehrere derartige Aktionen parallel liefen.
Gegenstand der Quellenedition sind auch nicht die aus den achtziger Jahren bekannten Schmiergeld- und Erpressungsfälle, obwohl in einigen wenigen Dokumenten darauf Bezug genommen wird. Daraus ist ersichtlich, dass die deutsche Seite sowohl auf Ministeriumsebene als auch durch Dr. Hüsch auf die ihr bekannt gewordenen Fälle von Schmiergeldzahlungen wiederholt hingewiesen hat. Im November 1983 übergab die deutsche Botschaft dem rumänischen Innenministerium beispielsweise ein Aide-mémoire, in dem elf „Geldkassierer“ – darunter auch der berüchtigte Nicolae Căpraru alias Blumenmann oder Grădinaru aus Temeswar – namentlich genannt und konkrete, dem Auswärtigen Amt mitgeteilte Fälle aufgelistet werden. Kurze Zeit darauf brachte auch Dr. Hüsch die Angelegenheit zur Sprache. Die deutschen Behörden hatten mittlerweile 97 Fälle dokumentiert, in denen von diversen „Mittelsmännern“ über zwei Millionen DM von Ausreisewilligen gefordert worden waren.
Die Antwort der rumänischen Seite ist mehr als bezeichnend: Sie versuchte die Sache herunterzuspielen, indem sie behauptete, es handle sich nur um isolierte Fälle. Die zuständigen Behörden hätten eine ganze Reihe von „Mittelsmännern“ aufgespürt und verurteilt. Zudem entsprächen die von deutscher Seite angeprangerten Machenschaften von Beamten nicht der Wahrheit. Derlei Praktiken, wie in dem Aide-mémoire aufgeführt, seien in Rumänien nicht möglich, da das Passwesen strikten gesetzlichen Bestimmungen unterliege. Die Informationen der Bundesregierung beruhten auf Falschaussagen von Aussiedlern, die mit dem Zweck gemacht wurden, sich in Deutschland materielle Vorteile zu erheischen. Überdies gäbe es in der Bundesrepublik einflussreiche Kreise und Personen, die versuchten, aus solchen Einzelfällen politisches Kapital zu schlagen.
Geheimsache „Rückgewinnung“
Den nun folgenden Ausführungen über den Inhalt und Erkenntniswert der hier vorgestellten Publikation soll eine Anmerkung zum Haupttitel des Bandes, Acţiunea „Recuperarea“ - Die Aktion „Rückgewinnung“, vorausgeschickt werden. Hinter diesem Decknamen verbarg sich ursprünglich eine geheimdienstliche Aktion, welche die Rückführung der Sozialversicherungsbeiträge von rumänischen Arbeitern und Spezialisten, die in der ersten Hälfte der 1970er Jahre in der Bundesrepublik tätig waren, nach Rumänien verfolgte. Ab 1979 wurde dieser Codename dann auf die über den geheimen Kanal laufende Freikaufaktion übertragen. Obwohl die Bezeichnung nicht auf die gesamte untersuchte Zeitspanne zutreffe, wurde sie ihrer Suggestivkraft wegen gewählt, schreiben die Herausgeber. Von der Bundesregierung erhielt die Verbindung zwischen Dr. Heinz-Günther Hüsch und seinen Verhandlungspartnern auf rumänischer Seite bekanntlich den Decknamen „Kanal“.
Das rumänische Regime, das einerseits nichts unversucht ließ, um die Emigration seiner ausreisewilligen Bürger zu verhindern bzw. einzudämmen, wollte andererseits für die Zugeständnisse, zu denen es in Fragen der Familienzusammenführung bereit war, entschädigt werden. Es strebte eine finanzielle Kompensation seitens des Staates an, dem die in Rumänien ausgebildeten Arbeitskräfte zugute kommen sollten, um auf diese Weise die Ausbildungskosten „zurückzugewinnen“.
Dr. Garlepp und die Anfänge der Geheimsache „Kanal“
Aufgrund der Archivdokumente lässt sich nun feststellen, dass die Securitate seit 1962 in den Freikauf der Rumäniendeutschen massiv impliziert war. Die für das Ausland zuständige Direktion I (Externe Informationen) des Innenministeriums, also der Auslandsgeheimdienst, hatte über die Direktion II (Gegenspionage) von der seit etwa 1958 bestehenden Verbindung zwischen dem deutschen Rechtsanwalt Dr. Ewald Garlepp aus Stuttgart und dem rumänischen Rechtsanwalt Crăciun Şerbănescu (einem Securitate-Agenten) erfahren, die es ermöglicht hatte, verschiedenen rumänischen Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit gegen Zahlung eines bestimmten Betrags eine Ausreisegenehmigung zu erteilen. Garlepp, im Mai 1962 zu Verhandlungen mit der Staatsbank der Rumänischen Volksrepublik bezüglich der Erledigung von Nachlassangelegenheiten in der Bundesrepublik Deutschland nach Bukarest eingeladen, ging es in erster Linie um die Auslotung von Ausreisemöglichkeiten für Rumäniendeutsche. Der in Diensten der Direktion I stehende Rechtsanwalt Roman Porăstău ließ bei dieser Gelegenheit erkennen, dass eine Lösung des Problems möglich sei. Daraufhin schlug Garlepp – sozusagen als Pilotprojekt – vor, die Ausreise einer vierköpfigen Familie aus Hermannstadt gegen eine Ablösesumme von 30.000 DM in die Wege zu leiten.
Von dem Agenten über das Anliegen Garlepps in Kenntnis gesetzt, gab Major Vlad Frangulea, Chef des Dienstes für Valuta-Operationen der Direktion I, seinen Vorgesetzten zu bedenken, dass „die Initiierung solcher Kombinationen zwecks Ausreise von Elementen deutscher Nationalität mit Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland unserem Staat erlauben wird, erhebliche Valutabeträge (ins Land) zu bringen, ohne dass unser Organ unmittelbar in diesen Aktionen auftaucht. Die Verwirklichung der erwähnten Kombinationen wird die Form eines privaten (anwaltlichen) Geschäfts zwischen Agent und Garlepp annehmen“. Selbstverständlich hatte der Auslandsgeheimdienst nicht nur pekuniäre Ziele im Auge, sondern verfolgte auch „die Schaffung eines verdeckten Kanals für zukünftige Aktivitäten unserer Agentur in der B.R. Deutschland“. Mit anderen Worten: Über den Ausreisekanal sollten auch Agenten nach Deutschland eingeschleust werden, die im Solde der Securitate standen.
Generalmajor Nicolae Doicaru, Chef der erwähnten Direktion, sowie der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Alexandru Drăghici stimmten Franguleas Vorschlag zu. Nach der erfolgreichen Abwicklung des ersten Falles unterbreitete Garlepp seinem rumänischen Verhandlungspartner immer neue Ausreisewünsche. Die Securitate-Offiziere erkannten schnell das finanzielle Potential derartiger Transaktionen und bemühten sich, durch Ausschaltung der Konkurrenz, eine Monopolstellung in dieser Angelegenheit zu erreichen. Sie wandten sich an den Innenminister mit der Bitte, dass in Zukunft „die Erledigung sämtlicher Fälle von Staatsbürgern deutscher Nationalität aus der R.V.R., die in die B.R. Deutschland auszureisen gedenken, über diesen Kanal erfolgen soll, bei gleichzeitiger Reduzierung der ziemlich hohen Zahl von Familien, die gegenwärtig die Ausreisegenehmigung auf gewöhnlichem Wege erhalten”. Die Idee fand – wie hätte es auch anders sein können – die Gunst des Ministers.
Das Geschäft florierte in der Folgezeit, so dass das Konto des Innenministeriums bei der Bukarester Staatsbank mit immer neuen Beträgen gespeist werden konnte. Wies es im November 1963 ein Saldo von über 2,3 Millionen US-Dollar auf, betrug dieses im Dezember 1964 bereits knappe 6 Millionen US-Dollar. Die jeweiligen Ablösesummen wurden von der Bundesregierung, von kirchlichen Stellen, dem Deutschen Roten Kreuz und ein Teil auch von im Westen lebenden Verwandten der Ausreisewilligen zur Verfügung gestellt.
Nachdem eine doch beträchtliche Zahl von Personen (u.a. auch die nach ihrer Haftentlassung unter Zwangsdomizil stehenden Banater Priester Matthias Bittenbinder, Martin Kilczer, Josef Kilian und Michael Willjung) Rumänien infolge solcher Zahlungen verlassen konnte, die bundesdeutsche Presse davon Wind bekommen hatte und es zu einschlägigen Anfragen im Bundestag gekommen war, wurden die Transaktionen 1964 eingestellt. Garlepp versuchte zwar danach mehrmals, den Kanal zu reaktivieren, doch dazu kam es erst Anfang 1968. In der Zwischenzeit, am 31. Januar 1967, hatten die Bundesrepublik Deutschland und Rumänien diplomatische Beziehungen aufgenommen.
Dr. Hüsch als deutscher Unterhändler
Nun tritt Dr. Heinz-Günther Hüsch auf den Plan, der seitens der damaligen Bundesregierung unter Kurt Georg Kiesinger beauftragt wurde, mit der rumänischen Seite Verhandlungen über die Ausreise der Rumäniendeutschen zu führen. Zunächst war auch Dr. Garlepp daran beteiligt, von dem die nun veröffentlichten Quellen behaupten, er sei im Auftrag des Auswärtigen Amtes tätig gewesen (was Dr. Hüsch allerdings bestreitet) und habe Verbindungen zum Bundesnachrichtendienst unterhalten. Verhandlungsführer war jedoch von Anfang an Dr. Hüsch, der von der rumänischen Seite den Decknamen „Eduard“ (mitunter auch „Edward“ orthographiert) erhielt.
Laut Dr. Hüsch haben in der Zeit von Februar 1968 bis Dezember 1989 insgesamt 313 offizielle Verhandlungsrunden und weitere ca. 700 inoffizielle Treffen stattgefunden. Die publizierten Dokumente – die zwischen beiden Seiten ausgehandelten Ausreisevereinbarungen und die „Speziellen Vereinbarungen” bezüglich Begleichung der Ausreisekosten durch die Bundesrepublik Deutschland, Berichte der rumänischen Verhandlungsführer über stattgefundene Treffen und geführte Verhandlungen mit dem Beauftragten der Bundesregierung, Abhörprotokolle von Gesprächen Dr. Hüschs, Verhandlungsmandate der rumänischen Seite u.v.a.m. – bestätigen einerseits die von Dr. Hüsch preisgegebenen Zahlen, Daten und Fakten, liefern andererseits jedoch eine Fülle von zusätzlichen Informationen, die den komplexen Vorgang des Freikaufs in einem neuen Licht erscheinen lassen.
Securitate als Verhandlungspartner
Auf rumänischer Seite lag die Zuständigkeit für den vertraulichen Kanal im Kompetenzbereich des Auslandsgeheimdienstes, der mehrmals umbenannt und – da die Securitate völlig militarisiert war – als Militäreinheit (unitate militară, UM) geführt wurde. Dieser führte im Laufe der Zeit folgende Bezeichnungen: Direcţia I bzw. UM 0123/I (1951-1963), Direcţia Generală de Informaţii Externe (DGIE) bzw. UM 0123/I, später UM 0755 (1963-1972), Direcţia de Informaţii Externe (DIE) bzw. UM 0920 (1972-1978) und Centrul de Informaţii Externe (CIE) bzw. UM 0544 (1978-1989).
Dementsprechend waren Hüschs Gesprächspartner – was dieser selbstverständlich wusste – immer Securitate-Offiziere. Anhand der nun vorgelegten Veröffentlichung können sie eindeutig identifiziert und mit ihrem militärischen Rang sowie ihrer Funktion benannt werden. Am längsten verhandelte in Sachen Freikauf Oberst Gheorghe Marcu, der eine steile Karriere gemacht hat und 1972 – als kaum 41-Jähriger – zum Generalmajor und Stellvertreter der DIE befördert wurde. Nachdem sich Generalleutnant Ion Mihai Pacepa, der erste stellvertretende Chef des Auslandsgeheimdienstes, 1978 in den Westen abgesetzt hatte, verlor Marcu seinen Posten und wurde durch Oberst Tudor Gudină ersetzt. Doch schon im Juni 1980 wurde dieser in die Reserve versetzt und für ein halbes Jahr übernahm Generalmajor Gheorghe Zagoneanu, Stellvertretender CIE-Chef und Staatssekretär im Innnenministerium, die heikle Aufgabe. Ab 1981 bis Dezember 1989 war der jeweilige Leiter der Abteilung „Spezielle Valuta-Aktionen” (Acţiuni Valutare Speciale, AVS) innerhalb der CIE für die Verhandlungen mit Dr. Hüsch zuständig, zunächst Oberst Stelian Octavian Andronic, danach – ab 1986 – Major Constantin Anghelache. Zwischendurch traten auch die Chefs des Auslandsgeheimdienstes persönlich, die Generäle Nicolae Doicaru und Aristotel Stamatoiu, als Verhandlungspartner auf.
Die Dolmetscher, die ausschließlich von der rumänischen Seite gestellt wurden, verdienten ihr Geld ebenfalls als Securitate-Offiziere. Bis 1980 nahm Oberstleutnant (später Oberst) Adalbert Bucur diese Aufgabe wahr, eine zeitlang auch als Reserveoffizier. Auf ihn folgten Oberstleutnant Ioan-Mitrofan Oprea und, ab 1984, Hauptmann (später Major) Ion Marichescu.
Gesamthöhe der Freikaufzahlungen bleibt ein Geheimnis
Die spannende Frage, wieviel Geld aufgrund der Vereinbarungen zwischen Bonn und Bukarest in der Zeit von 1968 bis 1989 nach Rumänien geflossen ist, hat weder Dr. Hüsch beantwortet, noch gibt die CNSAS-Publikation eine Antwort darauf. Die zahlreichen Dokumente, die Auskunft über einzelne, periodisch getätigte Zahlungen oder einen Überblick über die in einem bestimmten Zeitraum eingegangenen Beträge geben, vermitteln zwar ein ungefähres Bild davon, erlauben aber nicht – ihres selektiven Charakters wegen – die Gesamthöhe der Freikaufsgelder zu ermitteln. Es gilt auch zu bedenken, dass Rumänien außer den vereinbarten Pro-Kopf-Beträgen weitere finanzielle Zuwendungen, wie Prämienzahlungen bei der Überschreitung der festgelegten Ausreiseerlaubnisse, Sonderzahlungen für die Lösung schwieriger Fälle oder Zinssubventionen für in Anspruch genommene Kredite in Höhe von 32 Millionen DM jährlich ab Mitte 1978, erhalten hat.
Zwecks Veranschaulichung der Freikaufzahlungen seien aus der Fülle der in dem Band präsentierten Zahlen einerseits die beiden als Faksimiles vorliegenden Abrechnungen Dr. Hüschs und andererseits eine statistische Übersicht der rumänischen Seite herausgegriffen. Die Abrechung vom 8. Juli 1974 – zu einem Zeitpunkt also, als gemäß der Vereinbarung von 1973 die Ablösebeträge nach Kategorien gestaffelt waren – weist für die Zeit vom 21. Mai bis 30. Juni 1974 698 aus Rumänien ausgewanderte und in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffene Personen sowie 161 geflüchtete Personen aus, für die vereinbarungsgemäß ebenfalls gezahlt wurde. Die rumänische Seite betrachtete letztere als „nachträgliche Legalisierungen”. Für die insgesamt 859 Personen erhielt Rumänien 2.325.400 DM.
Die zweite Abrechung stammt vom 9. Mai 1983 und bezieht sich auf die fünf Monate von Dezember 1982 bis April 1983, als die festgestellte bzw. (für April 1983) geschätzte Personenzahl, abzüglich der Überzahl von 140 Personen für Oktober/November 1982, 5647 betrug. Bei einem Betrag von 4000 DM pro Person standen Rumänien 22.588.000 DM zu. Unter Abzug von zu Unrecht eingezogenen Ausbildungskosten in Höhe von 115.493 DM (das berüchtigte Dekret 402 über die Rückzahlung der Ausbildungskosten war am 22. Oktober 1982 erlassen worden), flossen letzten Endes 22.472.507 DM nach Bukarest.
Die rumänische Statistik, am 25. August 1982 von der Abteilung für Spezielle Valuta-Aktionen erstellt, fasst die Ausreisen im Rahmen der Aktion „Rückgewinnung” und die daraus resultierenden Einnahmen für die Zeit zwischen 1. Juni 1978 und 31. Juli 1982 zusammen. Die Zahl der ausgereisten Personen wird mit 41.938 angegeben. Für den gleichen Zeitraum haben die deutschen Behörden 44.764 Personen erfasst; die Differenz resultiert wahrscheinlich aus den nachträglichen Legalisierungen. An Einnahmen konnte Rumänien 196.989.693 DM verbuchen. Das waren immerhin knappe 200 Millionen in vier Jahren!
Auf die Gesamthöhe der Freikaufzahlungen wird in der einleitenden Studie des Bandes keinerlei Bezug genommen, wohl aber in einem am 23. Mai d. J. von HotNews.ro ausgestrahlten Interview mit dem Historiker Florian Banu. Eine diesbezügliche Gesamtfeststellung sei nicht vorgenommen worden, da eine solche keine besondere Relevanz besäße, zumal auch die deutsche Seite offensichtlich keine Berechnungen gemacht habe oder diese nicht veröffentliche, betonte Banu. Seiner Einschätzung nach sei die Gesamtsumme, auch der in Deutschland zirkulierende Betrag von etwa einer Milliarde DM, auf den gesamten Zeitraum bezogen, nicht übergroß gewesen. Für Rumänien habe die Ausreise der Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen – entgegen früheren Vermutungen – kein immens lukratives Geschäft dargestellt. Vielmehr habe man durch Zugeständnisse im humanitären Bereich ökonomische Ziele verfolgt, und zwar den Zugang zu deutschen Märkten und Technologien – auch zu solchen, die Embargobestimmungen unterlagen – sowie den Erhalt von zinsgünstigen Krediten.
Damit ließe sich, laut Banu, auch die Frage klären, wohin das Geld geflossen ist, das Deutschland an Rumänien transferierte. Es ist nicht auf irgendwelchen Personalkonten, weder von Gheorghiu-Dej, noch von Ceauşescu gelandet, sondern ging auf Konten ein, die das Innenministerium zunächst bei der Staatsbank, später bei der Rumänischen Außenhandelsbank unterhielt. Die aus so genannten operativen Aktionen erzielte Valuta floss ab 1966 in den Staatshaushalt und wurde zunächst zur Deckung des Bedarfs der rumänischen Volkswirtschaft an Gütern und Technologien aus dem Ausland, später auch zur Tilgung der Auslandsschulden verwendet. Den gesetzlich festgelegten Selbstbehalt von 20 Prozent benutzte die Securitate vorwiegend für die Anschaffung von operativer Technik.
Operative Technik für die Securitate
Die Ausreise der Rumäniendeutschen wurde auch durch andere, nicht strikt finanzielle Mittel kompensiert. Dazu heißt es lapidar in Meinhardts Beitrag Klarheit über Bonner Zahlungen: „Nicht-geldliche Forderungen (…) hat die rumänische Seite immer wieder gestellt. Die deutsche Seite hat sie meist erfüllt. Abgelehnt wurden sie, wenn sie überzogen waren oder gegen Embargobestimmungen verstießen.“ Etliche Dokumente der Sammlung erhellen nun, zumindest teilweise, auch diesen nicht unwichtigen Aspekt. Bei dessen näheren Betrachtung kommen Fragen auf, zumal die von deutscher Seite mit einer gewissen Großzügigkeit und meist kostenlos – „fără plată“, ohne Bezahlung, wie es in den Berichten immer wieder heißt – getätigten Lieferungen an den rumänischen Geheimdienst Securitate einen Schatten auf die ganze Sache werfen.
Die Liste der Lieferungen umfasste unter anderem eine beträchtliche Zahl von Personenkraftwagen der Marken Mercedes, BMW, Ford, Opel und Audi, einen mit Filmapparatur und Lautsprechern ausgestatteten Kastenwagen (rum. „autodubă”) vom Typ Mercedes, ein Magirus-Feuerwehrfahrzeug, ein automatisches Blutanalysegerät sowie die komplette technische Ausstattung für ein Zahnarztkabinett, beide für die Poliklinik des Innenministeriums bestimmt. Hinzu kommt eine große Menge von so genannter operativer Technik, womit vor allem Geräte für die akustische und optische Aufzeichnung und Wiedergabe gemeint sind. Die veröffentlichten Dokumente belegen derartige Lieferungen vornehmlich in der ersten Hälfte der 1970er Jahre und geben außerdem einen Einblick in die so genannte Aktion „Expoziţia III“ („Ausstellung III“), die auf Anordnung des Securitate-Chefs Tudor Postelnicu in den Jahren 1985/1986 durchgeführt wurde. Als Belohnung für ihre Bemühungen, die Bestimmungen der Vertraulichen Konvention zu erfüllen, forderte die rumänische Seite Sonderzahlungen. Dem stimmte Dr. Hüsch im Namen seines Auftraggebers zu und überwies auf ein Spezialkonto in drei Tranchen insgesamt 4,6 Millionen DM. Mit dem Geld wurden auf dem deutschen Markt operative Technik und sonstige Materialien für die Ausstattung der Securitate-Einheiten angekauft. Die rumänische Seite bat Dr. Hüsch mehrfach um Hilfe bei der Vermittlung von Firmenkontakten, der Beschaffung von bestimmten Produkten und der Erteilung von Exportlizenzen.
Angesichts der Tatsache, dass die operative Technik aus Deutschland zur Observation und Überwachung der ins Visier der Securitate geratenen „unliebsamen Elemente“ – auch aus den Reihen der Rumäniendeutschen – eingesetzt wurde, muss schon die Frage nach der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der zur Verfügung gestellten Mittel und der Glaubwürdigkeit der deutschen Politik gestellt werden. Auf deren zwiespältige Haltung weisen auch die Autoren der einleitenden Studie hin, wenn sie schreiben: „Es kam daher zu der gewissermaßen paradoxen Situation, dass die Dissidenten aus Rumänien, deklarativ von den ‚westlichen Demokratien’ unterstützt, von der Securitate auch mit Hilfe der von denselben Staaten gelieferten leistungsstarken Technik überwacht und ihre Karteikarten mit neuester Computertechnik westlicher Provenienz bearbeitet wurden.“ Indem man die Securitate, ein in der Bevölkerung verhasstes Instrument zur Durchsetzung der kommunistischen Diktatur, mit moderner Technik versorgte, wurde eine deutliche Grenzüberschreitung begangen, die auch nicht durch die Notwendigkeit rechtfertigt werden kann, die Ausreise der Rumäniendeutschen sicherzustellen.
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Anhand der umfangreichen Dokumentenedition könnten viele weitere Aspekte der Freikaufaktion der Rumäniendeutschen in den Jahren 1962-1989 beleuchtet werden. Auch deren Bewertung durch die Herausgeber des Bandes wäre diskussionswürdig und verdiente eine kritische Betrachtung. Dies würde aber den Rahmen einer Buchpräsentation bei weitem sprengen und bleibt deshalb weiteren Veröffentlichungen vorbehalten.
Quellen sind die Grundlage der historischen Erkenntnis und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Forschung. Deshalb ist die Herausgabe der hier vorgestellten Dokumentensammlung durch die CNSAS-Behörde zu begrüßen und als wichtiger Beitrag zur Aufklärung eines Kapitels der deutsch-rumänischen Beziehungen in Zeiten des Kalten Krieges zu werten. Mit diesem Buch sind wir der Wahrheit ein Stück näher gekommen. Und auf diese Wahrheit haben die Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen ein Recht, waren sie doch Objekt jenes Tauschhandels, den sie in den nun offengelegten Securitate-Akten facettenreich widergespiegelt finden. Es bleibt Aufgabe der Historiker, die veröffentlichten Quellen zu interpretieren und zu bewerten und noch weitere Quellen zu erschließen. Dass es sie gibt, weiß man jetzt.
Consiliul Naţional pentru Studierea Arhivelor Securităţii: Acţiunea „Recuperarea”. Securitatea şi emigrarea germanilor din România (1962-1989). Editori: Florica Dobre, Florian Banu, Luminiţa Banu, Laura Stancu. Bucureşti: Ed. Enciclopedică, 2011. LXXXIV, 943 S. ISBN 978-973-45-0628-6. Zu beziehen über den rumänischen Buchhandel, u.a. über das Erasmus-Büchercafé in Hermannstadt (buechercafe.ro/angebot/rumaenische-buecher) zum Preis von 25 Euro, zzgl. 3 Euro Versandkosten.

