Das Banat – (k)eine „Strafkolonie“ Maria Theresias?
Hans Dama
Das Banat – (k)eine „Strafkolonie“ Maria Theresias?
Die Behauptung, das Banat sei im 18. Jahrhundert in eine Strafkolonie Maria Theresias umgewandelt worden, ist kürzlich - allerdings ohne Quellenhinweis - von Peter Wassertheurer um Ausdruck gebracht worden:
„[…] Seit 1766 arbeitete im Banat eine eigene Impopulations-Kommission, um die Ansiedlung zwischen der Wiener Hofkammer und den verantwortlichen Stellen im Banat besser zu koordinieren. Maria Theresia ließ aber den[!] Banat in eine Strafkolonie für Rebellen, Kriegsgefangene, Dirnen und Schwerverbrecher umwandeln. 1778 gab die Wiener Hofkammer den Banat wieder an die Ungarische Hofkammer zurück […]“
Gemeint sind die in die Historiographie unter dem Stichwort „Wasserschub“ eingegangenen Bemühungen des Wiener Hofes während der Regierungszeit Maria Theresias, unliebsame Personen aus der Reichshauptstadt und Umgebung ins damalige unwirtliche, von Sumpffieber und anderen Krankheiten geplagte Banat abzuschieben.
Zum Thema „Wasserschub“ sind vor allem in letzter Zeit einige Arbeiten veröffentlicht worden. Allerdings wird von Stephan Steiner richtig festgehalten, dass die diesbezüglichen Staatsratsakten in den letzten Kriegstagen 1945 fast vollständig verloren gegangen seien, so dass im wesentlichen, wenn auch mit einigem Vorbehalt hinsichtlich der deutschnationalen Perspektive, Schünemanns Arbeiten als wertvolle Quelle dienlich erscheinen. Gleichzeitig weist Steiner darauf hin, dass Schünemann jedoch Faszikel Nr. 172 (Banater Akten im HKA) mit einer beachtlichen Zahl von Schreiben bezüglich Wasserschub nicht bekannt bzw. berücksichtigt wurden, auf die Steiner in seiner zitierten Arbeit näher eingeht.
Mit der Deportationspolitik wurde einerseits eine Abschreckungspolitik betrieben – das damalige Banat war eine vom Sumpffieber geplagte Region und daher im gesamten Kaiserreich „gefürchtet“ –, andererseits sollten die sogenannten schädlichen Elemente aus den Reihen der Bevölkerung dem eigenen Staat durch Verlagerung von Arbeitskräften in die neue Provinz, dem Banat, zugute kommen.
Dass aber die Besiedlung eines bevölkerungsarmen Raumes mit dubiosen Personen zwecks Entwicklung der daraus zu entwachsenden bodenständigen Bevölkerung gar nicht möglich sein konnte, ist die als Wiener oder Temeswarer Wasserschub in die Geschichte eingegangene, unter Karl VI. eingeleitete und von Maria Theresia forcierte Deportationsaktion, die unter der Erzherzogin von Österreich und Königin von Ungarn und Böhmen zum System geworden war.
Die Deportation der Hauensteiner und die aus religionspolitischen Gründen aus Österreich nach Siebenbürgen abgeschobenen Protestanten sind zwei weitere Beispiele für gescheiterte Unternehmungen in der habsburgischen Bevölkerungspolitik im 18. Jahrhundert, denn keine dieser drei Deportationsunternehmungen konnte sein Ziel – als abschreckende Wirkung – erreichen.
Kaiser Joseph II. setzte als Anhänger der Aufklärung und somit als Vorkämpfer der Gleichberechtigung und gleicher Behandlung aller Länder und Gebiete der Monarchie dieser Deportationspolitik ein Ende; aus ungarischer Sicht wandte man sich ja von Anbeginn scharf gegen diese Art von Deportationen, und es ist das Verdienst des „Einrichtungswerkes“ des Kardinals Kollonich, dass es energisch gegen jede Deportationspolitik Stellung nimmt:
„Nun ist allein zu erwägen, auf was Art und Weis die Populierung in Hungarn zu bewerkstelligen wäre, wohin dieses praevie anzumerken, dass zwar ansonsten in denen Historien zweierlei Art der Populierung befunden werden, nämlich per colonias mit gewaltsamer Uebersetzung des Uebefluss oder schädlichen Pövels und Auswurfs aus anderen eigentümlichen Ländern und Städten, auch feindlichen Untertanen und Einwohner, oder durch öffentliche Einlad- und willkürliche Einvernehmung fremder Völker; zumal aber der erste Modus sehr hart und gefährlich darum einzuführen ist: teils als violentus und contrarius naturae, nach welcher cuique patria sua dulcissimum est solum, weswegen solcher in denen insulis remotioribus, wo das übergeführte Volk keine Hoffnung zu entfliehen übrig hat, meistens praescindieret worden; teils weilen dergleichen zusammengeglaubter Dross, der allein dem Müssiggang und Lastern ergeben ist, einem Land mehr Schad- als Nutzen bringen würde […]“
Im Zuge des Temeswarer Wasserschubs wurden aus der Reichshauptstadt Wien sowie aus deren näheren und ferneren Umgebung unerwünschte Personen in das damalige Temeswarer Banat verbannt.
Über 17 Jahre wurden in periodischen Abständen diese Transporte regelmäßig zwischen 1752 und Mai 1768 mit Ausnahme der Kriegsjahre 1758-1760 zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – durchgeführt: Die für den Schub in Frage kommenden Personen wurden in Wien gesammelt und auf dem Wasserweg (Wasserschub ) Donau abwärts nach Temeswar ins Banat gebracht.
Folgende Zahlen veranschaulichen die Deportationsbewegungen:
1752 –1757: 709 Personen / Dez. 1758: 284 Personen / Aug. 1759: 64 Personen / April 1760: 263 Personen / Mai 1761: 107 Personen / Okt. 1761: 107 Personen / Mai 1762: 113 Personen / Nov. 1762: 135 Personen / Mai 1763: 158 Personen / Okt. 1763: 77 Personen / Mai 1764: 117 Personen / Okt. 1764: 78 Personen / Mai 1765: 175 Personen / Okt. 1765: 100 Personen / Mai 1766: 161 Personen / Nov. 1766: 134 Personen / Mai 1767: 136 Personen / Okt. 1767: 120 Personen / Mai 1768: 122 Personen
Nun erhebt sich die Frage, ob diese 3130 Schubleute im Rahmen des Zweiten Schwabenzuges (1763-1773), im Zuge dessen zirka 42.000 Seelen freiwilliger Auswanderer ins Banat gelangten, als tatsächlicher Bevölkerungszuwachs zu werten sind, was von den meisten Historikern angezweifelt wird.
Der Schub sollte eigentlich auch dem Bevölkerungszuwachs im Banat dienlich sein, doch man kümmerte sich kaum um das Schicksal dieser Art von Deportierten, nachdem diese im Banat eingelangt waren.
Seitens der Temeswarer Landesadministration und ihrer vorgesetzten Behörde, der Ministerialbanco-hofdeputation in Wien, wurden die Schubleute als unerwünschte Belastung eingestuft, die dem Banco durch Zuteilung von Kleidern, Unterkunftsbeschaffung usw. nur Auslagen verursacht hatten.
Bei der am 3. Dezember 1762 im Beisein der Königin Maria Theresia und des Kronprinzen Joseph II. entscheidenden Beratung des Staatsrates über die das Banat betreffenden Impopulationspläne haben alle interessierten Behörden – die Temeswarer Landesadministration, die Bancodeputation, die Hofkammer und die illyrische Hofdeputation – mit Entschiedenheit gegen diese Art der Bevölkerungspläne (mittels Wasserschub) Stellung genommen.
Staatsrat Freiherr Egid von Borié vertrat die Meinung, dass die Schubleute als kostenloses Material für die Sumpftrockenlegungsarbeiten im Banat zur Verfügung stünden, wenn man diesen Leuten zu ihrer Verbesserung verholfen hätte: „Diese Ordnung aber hätte darin zu bestehen, dass die Sträflinge so lang in dem dasigen Arbeitshaus behalten würden, bis sie sich zur wahren Besserung anlassen, anstatt dass dermalen die liederliche Dirnen in dem Banat freigelassen werden und denen Raitzen zum Handel ihrer Leiber dienen.“
Dieser Standpunkt wurde von der Königin gebilligt und schloss somit die Weiterführung des Wasserschubs ein.
Nach langer Passivität hatte im Frühjahr 1763 der Temeswarer Administrationspräsident dem Wiener Hof eine Liste mit den im Banat ansässig gewordenen Katholiken vorgelegt; wohl lag es in seiner Absicht, die Weiterführung des Wasserschubs als überflüssig zu betrachten, weil ja gemäß seiner Auflistung bereits 32.981 Katholiken angesiedelt worden waren.
Borié interpretierte dies jedoch anders und fasste es als Beweis auf, wie viele Seelen noch in diesem großen, dünn besiedelten Land Aufnahme fänden.
Außerdem vertrat er die Meinung, dass man zwecks Familiengründungen auch mehr Frauen ins Banat schaffen sollte, denn der Populationstabelle zufolge war das männliche Geschlecht stärker vertreten als das weibliche: Knaben von 1-8 Jahren 4211 und von 8-20 Jahren 3348: zusammen also 7559, während Mädchen von 1-8 Jahren 3918 und von 8-20 Jahren 2925: insgesamt also 6841, was eine Differenz von 715 zugunsten der männlichen Jugend ergab.
Für Temeswar und die Vorstädte weisen jedoch die Bevölkerungswachstumszahlen nahezu ausgeglichene Zahlen auf: 1194 Männer vs. 1122 Frauen, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass in der Beamtenstadt Temeswar der männliche Bevölkerungsanteil überwiegt.
Daraus schlussfolgert Borié, dass „somit der Bedacht dahin zu nehmen sein will, dass mehrere Weibsleute nach diesem Land verschafft werden. So damit geschehen kann, wann die in hiesiger Stadt befindliche linderliche Weibspersonen in grösserer Menge dahin verschafft und daselbsten zur Population nützlich angewendet werden“.
Es lag auf der Hand, dass die Monarchin und der Staatsrat dem Vorschlag Borié folgten, und so erging die entsprechende Weisung an die Bancodeputation zur Fortsetzung des Wasserschubs.
Die einzelnen Regierungen der deutschen Erbländer waren von dieser Maßnahme begeistert, denn auf diese Art konnten sie sich ohne finanziellen Aufwand für Zucht- und Arbeitshäuser zweifelhafter Personen entledigen. Der Wasserschub sollte gar auf ganz Ungarn ausgeweitet werden.
Bisher hatte der Wasserschub nur Landeskinder transportiert, doch dem Hofdekret vom 18. August 1764 zufolge sollte er auch auf ausländische Vagabunden angewandt werden, die früher ins Militär gesteckt oder, bei Untauglichkeit, in ihr Heimatland zurückgesandt worden waren.
Die Niederösterreichische Regierung ließ am 5. September 1764 verlauten, dass ihr Arbeitshaus für die Aufnahme der betroffenen Landeskinder nicht ausreichend sei und demzufolge lediglich die Verschickung nach Ungarn in Frage käme.
Über die mögliche Verwendung dieser Personen auf den Kameralgütern befragt, reagierte die Ungarische Hofkammer in Pressburg am 12. November und am 10. Dezember 1764 mit einer scharfen Ablehnung und hat somit dieses Vorhaben a priori unterbunden, so dass der Wasserschub auf das Banat (als Kronland der Habsburger) beschränkt bleiben musste. Vereinzelt gelang es Einzelpersonen des Wasserschubs durch Flucht in Pressburg oder Pest sich dem Weitertransport ins Banat zu entziehen.
Mit dem Wasserschub als „Transportmittel“ wurden „unliebsame Elemente“ ins Banat transportiert, doch diesem nicht eigen waren die für den Festungsbau in Temeswar bestimmten Militärpersonen, die der Einfachheit halber per Wasserschub befördert wurden: 1762 arbeiteten lediglich 52 Militärdelinquenten in der Festung Temeswar.
Auch die Insassen des Temeswarer Zuchthauses gehörten nicht zu den Schubleuten, weil sie vor Ort regelrecht zu abzubüßenden Freiheitsstrafen verurteilt worden waren.
Die aus Wien ins Banat beförderten Schubleute unterscheiden sich von den obgenannten Gruppen dadurch, dass sie kein tatsächliches Verbrechen begangen hatten, welches in einem regelrechten Strafprozess abgeurteilt werden konnte: Es handelt sich bei diesen Schubleuten lediglich um Präventivmaßnahmen zwecks Verbannung unliebsamer „Elemente“ aus der Reichshauptstadt Wien und Umgebung (NÖ); Personen, die vor allem einen negativen moralischen Einfluss auf ihre Mitmenschen hätten ausüben können, wobei nicht unbedingt ein bestimmtes Delikt verzeichnet werden musste: Eine Beanstandung bzw. eine auffällige Lebensführung hatte schon genügt, um zum Schübler degradiert zu werden; eines Prozesses bedurfte es nicht. Diese aus der Bequemlichkeit der Justiz entstandene Unzulänglichkeit wurde später selbst von Kaiser Joseph II. angeprangert, denn für diese Vorgangsweise war allein seine Mutter, Königin Maria Theresia, verantwortlich.
Selbst als der aufgeklärte Monarch Kaiser Joseph II. – nach dem Tode seines Vaters, des Kaisers Franz Stephan von Lothringen, zum Kaiser gewählt und seit 1765 von seiner Mutter Maria Theresia als Mitregent in den habsburgischen Erbländern herangezogen –, die Ungerechtigkeit und Grausamkeit des Wasserschubs als Teil des Regierungssystems überzeugend dargelegt und alle wichtigen Staatsmänner der Monarchie seinen Standpunkt geteilt hatten, versuchte die allgemein als fürsorglich angesehene Landesmutter Maria Theresia, den Wasserschub immer noch zu verteidigen. Ihre Haltung muss in der allgemeinen Einstellung des theresianischen Strafrechts, wie sie auch im Codex Theresianus zum Ausdruck kommt, gedeutet werden: Das Abschreckungsprinzip galt als oberstes Gebot, denn vordergründig stand nicht das Verbrechen und dessen Sühne an sich, sondern die Furcht vor Strafen in den Reihen der Volksmassen zu verbreiten. Und dies verfolgte auch die Wasserschub-Politik.
Beträchtlich war die Zahl niederösterreichischer Bauern, die aus verschiedenen Gründen mit der Obrigkeit in Konflikt geraten waren; man bedenke, dass um die Mitte des 18. Jahrhunderts auch in Österreich noch die patrimoniale Gerichtsbarkeit – also diese den Grundherren oblag – und der Staat ermöglichte es in den meisten Ländern, den Strafvollzug an den vom grundherrlichen Gericht Verurteilten (d. s. Bauern) auf die öffentliche Hand zu übertragen, die da waren: Aufnahme in die staatlichen Arbeitshäuser, Übernahme zum Militär und eben in den Wasserschub. Dass der Willkür der grundherrlichen Gerichte, die ja gleichzeitig als Richter und Partei fungierten, Tür und Tor geöffnet waren, liegt auf der Hand. Erdreistete sich ein Bauer, auf seine Rechte zu pochen, wurde er kurzerhand „wegen Ungehorsams“ dem Wasserschub einverleibt. Auch Robotverweigerung und Wildschießen – das herrschaftliche Wild fügte den Kulturen der österreichischen Bauern beträchtliche Schäden zu, so dass diese oft zur Selbsthilfe genötigt waren – gaben Anlass zur Abschiebung per Wasserschub.
Auch die Königin Maria Theresia – sie liebte die Jagd –, war gegen die Wilddieberei, während Kaiser Joseph II. diese verabscheute und justament seinen Anteil am Reiherjagdgebiet in Laxenburg den Bauern zur freien Nutzung überließ.
Zur zweiten Gruppe der Abgeschobenen, denen aus heutiger Sicht nicht unbedingt eine ehrlose Gesinnung anhaftete, gehörten Schmuggler (vor allem von Tabakwaren), die als notwendige Folge des damaligen zwingenden Wirtschaftssystems (radikales Einfuhrverbot und enorme Binnenzölle) anzusehen ist.
Wenn heute jemand Pech hat und eine Stange Zigaretten oder paar Flaschen Alkoholika unerlaubt und auf normalem Reiseweg illegal über die Grenze zu schaffen versucht, wird er keinesfalls(!) in ein Straflager gesteckt.
Und so kann man es den Menschen in jenen Regionen der damaligen Monarchie, die wirtschaftlich zurückgeblieben waren, nicht verdenken, dass auch sie etwas vom damaligen „Wohlstandskuchen“ kosten wollten. Sie als „Verbrecher“ zu deportieren, erscheint dem heutigen Bürger gelinde gesagt überspannt.
Andere Gruppen fielen „Elemente“ zu, die wegen Raufhandels oder Widerstand gegen die Staatsgewalt dem Wasserschub zugeteilt wurden. Dazu kamen Bettler, Landstreicher, Vagabunden, auch Ausländer, die nach wiederholtem Abschieben in ihre Heimat, den Weg zurück nach Wien gefunden hatten.
Jeder diesbezügliche Kommentar – aus heutiger Sicht – erübrigt sich wohl!
Unter den Wasserschüblerinnen bildeten die in Wien als „liederliche Frauenspersonen“ oder „wegen verdächtiger Betretung bei einer Mannsperson“ bzw. „auf einer Soldatenwachtstube“ Aufgegriffenen die überwiegende Mehrheit.
Doch in der Rechtsanschauung des 18. Jahrhunderts waren solche „Vergehen“ nicht als Kriminalstrafe im eigentlichen Sinne des Wortes zu werten: Es gab also in dieser Hinsicht keinerlei Verurteilungen.
Eigentlich sollten diese Vergehen mit der Einweisung in örtliche oder regionale Zucht- und Arbeitshäuser geahndet werden; diese Stätten fehlten im 18. Jahrhundert jedoch weitgehend, so dass man die Delinquenten einfach dem Wasserschub übertrug. Gleichsam sollten sie in Gebiete mit niedrigen Lebensmittelpreisen verlegt werden, wo sie zur Steigerung der Agrarproduktion sinnvoll eingesetzt werden könnten. So entschloss man sich am Wiener Hof Maria Theresias für das Banat. Überdies hatte ja Graf Mercy im Banat bereits die Industrieproduktion angekurbelt – man denke an die Entstehung der Temeswarer Fabrikstadt –, wo billige Arbeitskräfte stets willkommen waren.
Das in Temeswar errichtete Zuchthaus war viel zu klein geworden, um alle Wasserschübler unterzubringen. An eine Erweiterung des örtlichen Zuchthauses für die ohne verhängte Freiheitsstrafe ins Banat bzw. nach Temeswar deportierten Wasserschübler, wie Borié sie gefordert hatte, war nicht zu denken, zumal diese Anstalt für die Aufnahme örtlicher mit Kriminalstrafen behaftete Delinquenten gedacht worden war.
Die Lösung für die Wasserschübler: Man ließ sie einfach frei in der Hoffnung, dass diese Menschen in der Banater Arbeitswelt dem Lande zur Verfügung stehen werden.
Es lag ja in Boriés Absicht, dem Banat billigste Arbeitskräfte zuzuführen, denn an Arbeitern und Dienstboten mangelte es allerorts in dieser unwirtlichen Region, doch auch die Getreideproduktion musste gefördert werden, und der Verbannungsort sollte zwecks Vorbeugung der potentiellen Rückkehr dieser unliebsamen Elemente eine von Wien möglichst weit entfernte Gegend sein. Und dies traf auf das Banat zu.
Obwohl Boriés Ziel nach Verschickung von überwiegenden Zahlen an Frauen abgesteckt war, blieb das weibliche Element der Wasserschübe stets in der Minderheit, wie es aus dem Beispiel des Schubes vom 19. Mai 1768 hervorgeht:
Von den 122 Personen waren 1-9 für Temeswar bestimmte „Mannspersonen“, die „in die Strafe verordnet worden seind“. 61 „Mannspersonen“ waren „lediglich zum Dienen und Arbeiten in das Banat verordnet“. Andere wurden mit Weib und Kindern abgeschoben. Nr. 68-72 waren „Weibspersonen“, die vorerst noch Festungsstrafen zu verbüßen hatten. Nr. 73-122 jedoch solche, die zum „Dienen und Arbeiten“ bestimmt waren.
In Ungarn verließen bereits (eine in Pressburg und vier in Pest) fünf Personen, für die der Weg zurück nach Wien kein Hindernis bedeutete, das Schiff.
Eine beträchtliche Zahl der Wasserschüblerinnen waren ungarischer Herkunft, die sich in Wien umhertrieben: „Es handelt sich vor allem um Zigeunerinnen aus dem Gebiet des heutigen Burgenlandes. Der eine Schub enthielt an ungarischen Zigeunern 4 Männer, davon 2 mit Familien, und 11 einzelne, junge Zigeunerweiber und -mädchen. Herkunftsorte sind Wieselburg, Prodersdorf [wohl: Podersdorf, Anm. H. D.], Potzneusiedel, Weiden am See, Gr. Sinzendorf, Ödenburg (heute: Sopron), ungar. Altenburg [heute: Mosonmagyarovár, Anm. H. D.] und Warasdin. Delikte sind durchweg: Gefährliches Landstreichen und Betteln. Bei den Nichtzigeunern kommen hinzu: bei den Delinquenten Diebstahl, Betrug und Ehebruch, bei den eigentlichen Schubleuten Vergreifung an der Wache, Tabakschwärzen und besonders Wildschiessen. Bei den Frauen überwiegen natürlich ‚verdächtige Betretung bei einer Mannsperson’, daneben‚ ungebührliche Aufführung’“
Bei all diesen Gruppen von Schubleuten fehlte jegliche Voraussetzung, dass sie sich zu bodenständigen Bevölkerungselementen hätten entwickeln können.
Dazu trugen in nicht unerheblichem Maß auch die im Banat herrschenden Lebensbedingungen und die ihnen zuteil gewordene Behandlungsart wesentlich bei: Schon die Lebensbedingungen kamen einer Todesstrafe nahe (gemeint ist z. B. der Tod-Not-Brot-Spruch der Kolonisten der drei großen Schwabenzüge).
Die einzige Möglichkeit zu überleben war die Verdingung als Knecht oder Magd, denn private Arbeitsmöglichkeiten anderer Art gab es kaum. Für öffentliche Arbeiten musste sich der Fiskus die Anzahl der zur Verfügung stehenden Robottage der Untertanen zunutze machen.
Die deutschen Kolonistenbauern beschränkten sich bei den Arbeitskräften auf ihren eigenen Nachwuchs, und wegen Sprachbarrieren konnten sich die Schubleute bei der Mehrheit der raizischen und wallachischen Bauern nicht verdingen. Wer es schaffte, kam als Dienstbote in Temeswar unter, doch auch hier war der Bedarf bald erschöpft.
Mit den einigermaßen hübschen Mädchen trieben raizische Unterhändler einen regen Mädchenhandel mit der Türkei. Und eine verschwindende Zahl sah sich genötigt, im Banat ihr Wiener Gewerbe auf tiefstem Niveau weiterzuführen, so dass alle diese „Weibspersonen“ bemüht waren, so schnell wie möglich zurück nach Wien zu gelangen, wo sie – abermals aufgegriffen – einem neuen Wasserschub zugeteilt wurden: Das Spiel wiederholte sich oft vier bis fünf Mal, bis sie schlussendlich in Wien untertauchen konnten.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Großteil der Schubleute an der typischen Banat-Krankheit – dem Sumpffieber – zugrunde ging.
Kaiser Joseph II., der im Gegensatz zu seiner Mutter von Anbeginn ein Wasserschub-Gegner war, konnte alle mit diesem Unterfangen befassten Staatsmänner mit vorgelegten Gutachten von der Sinnlosigkeit dieser Vorgangsweise überzeugen, so dass der Wasserschub letztlich eingestellt wurde; darüber hinaus ordnete der Kaiser die Zurückführung der Deportierten an und forderte den Bau eines großen Arbeitshauses in Österreich: Hier bestanden – anders als im Banat – die wirtschaftlichen und demographischen Gegebenheiten für die entsprechende Betreuung der Schubleute.
Selbst Borié betrachtete die Argumente des Kaisers als überzeugend, und Staatskanzler Wenzel Anton Graf Kaunitz war ebenfalls bemüht, diese Angelegenheit auch bei Maria Theresia durchzuringen, doch die Monarchin – von Natur aus ein Kämpferin – war zur Aufgabe des Wasserschubs nicht geneigt –, und in ihrem eigenen Gutachten verteidigte sie diese Aktion: „Wider die Abschaffung des Schubs hätte vieles zu sagen; man kann selben aber 2 Jahre suspendieren, um den Effect hievon zu sehen. Ich will glauben, dass viele Exzessen in der Exekution geschehen. Vielleicht könnten aber diese abgestellet werden und dannoch die Sache bleiben; allein man wird das Weitere überlegen können, indessen solle der Schub suspendiert werden […] Jedoch nicht alle daruntige Leute gleich herauf kommen lassen: Wien würde sonsten voll von Dieben und das Land von Raubschützen, folglich wenige Sicherheit seinen, dann der Namen von Banat machte bishero schon Einhalt. Es verwundert mich nicht, dass keine Polizei in Banat seie, dann in allen meinen Ländern kenne keine gut.“
Somit scheiterte die Einstellung des Wasserschubs vorerst am Veto der Landesmutter, doch in dem sich auf diesen beziehenden Passus der Resolution gemäß der angesprochenen Gutachten wird festgehalten: „Den gewöhnlichen Wiener Schub habe von nun an bis auf weitere Anordnung abgestellet […]“, was also lediglich als provisorische Einstellung zu bewerten ist, aus der jedoch allmählich eine endgültige hervorgeht.
Weil aber auch die Protestantendeportationen bis zum Regierungsausklang Maria Theresias fortgesetzt worden waren, kam es gelegentlich auch zu Deportationsanträgen für den Wasserschub, die auch bewilligt und mitunter zur Durchführung gelangten.
Im sogenannten Fall der Waldviertler Bauern aus Gföhl geht es um die Deportation der Bauern ins Banat, weil sie wegen der Art der Robotzumessung in ungünstiger Zeit (die ihrer Ernteeinbringung) angesetzten Holzfuhren nach Krems mit der Herrschaft (Grafen Franz Wenzel Sinzendorf) in Streit gerieten und als Folge die Häfte der Ortsbevölkerung ins Banat abgeschoben wurde, was einen langen Rechtssstreit verursachte.
Und wenn man bedenkt, dass es sich bei den Bauerndeportationen oft um Menschen mit beachtlichem Vermögen gehandelt hat, fragt man sich, wem das hinterbliebene Vermögen wohl zugute gekommen ist.
So wurden z. B. zehn Landwirte aus dem Wienerwald (Gföhl) 1758 nach Lugosch gebracht, von wo aus sie jedoch die Rückgabe ihres Vermögens beantragt hatten: Es handelte sich jeweils um Beträge von 500-600 Gulden, also um einen beachtigen Betrag. Im Durchschnitt beliefen sich die Forderungen um die 200 fl., was für die Bauern des 18. Jahrhunderts ein nicht unbeträchtlicher Besitz bedeutete.
Wer sich gegen die Obrigkeit schuldig gemacht hat, wurde einfach ins Banat abgeschoben. Auch als Arzt war man vor der Abschiebung nicht gefeit wie etwa im Falle des Medicus Haan aus Niederösterreich.
Anhand dieses Falles kann verdeutlicht werden, wie die Nutznießer und Befürworter die Fortsetzung der Deportationspolitik ihre Ziele hartnäckig verfolgt haben und wie aussichtslos die Lage der dem Willen ihrer Grundherren ausgelieferten österreichischen Bauern war, die – wie schon die Hauensteiner und die Protestanten – passive Resistenz geleistet haben, um nicht als Kolonisten ins Banat verpflanzt zu werden.
Auch das Tiroler Gubernium war bestrebt, seine unliebsamen Elemente per Wasserschub ins Banat zu befördern, was am Widerstand der Wiener Hofkammer jedoch nicht realisisert wurde.
Die Mehrheit der Schubleute, sofern sie überleben konnten, kehrte früher oder später aus dem Banat in ihre österreichischen Herkunftsgebiete zurück.
Dass die Aktion „Wasserschub“, historisch gesehen, ein totaler Misserfolg und für die damalige Bevölkerungsstruktur des Banats bedeutungslos war, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterungen mehr.
Wenn aber dieses Thema von den Historikern scheinbar „fast vollkommen übersehen“ wurde, soll das umfangreiche Dokumentationsmaterial zu diesem Thema Anlass für weiterführende Forschung liefern.
Durch die Wasserschub-Politik erlangte das Banat einen schlechten Ruf und galt damals in Wien als „Verbrecherland“: „Dann der Namen von Banat machte bishero schon Einhalt“, so versuchte Maria Theresia ihren Standpunkt bis zuletzt zu verteidigen.
Dass das Banat jedoch von Maria Theresia in eine Strafkolonie für Rebellen, Kriegsgefangene, Dirnen und Schwerverbrecher umgewandelt worden war, ist, historisch gesehen, falsch, weil weder der Terminus Strafkolonie jemals gebraucht, noch die politisch-rechtliche Grundlage für das damalige Kronland Banat geschaffen wurde, und was im Volksmund bzw. umgangssprachlich gebräuchlich ist/war, ist historisch irrelevant, selbst wenn um die Mitte des 18. Jahrhunderts das österreichische Spottlied auf die Deportationen nach Siebenbürgen (Protestanten) und ins Banat im Umlauf war:
//„Königliche Soldaten / fünf Bataillon / Reiter und Kroaten / auf euch passen schon, / Was nit will katholisch bleiben, / Werns alls aus dem Land vertreiben. / Gar auf Temeswar! / Gelt, das fallt euch schwar!//“
Man läge falsch in der Annahme, dass aufgrund der willkürlich erfolgten Zusammensetzung der Wasserschübe es sich durchwegs und überwiegend um Verbrecher gehandelt hätte: Das Gegenteil war der Fall: Der Prozentsatz der tatsächlichen oder vermeintlichen Verbrecher am Gesamtanteil der Schübe war äußerst gering.
Erläuterungen:
Cod. Palat. Vindobon. (= Codex Palatinensis Vindobonae) = heute ÖNB (Österreichische Nationalbibliothek) Wien.
HKA = Österreichisches Staatsarchiv; Finanz- und Hofkammerarchiv Wien.
Ministerialbancohofdeputation (Bancodeputation) = Staatsbank innerhalb der Hofkammer (= Finanz-ministerium)
Finanz- und HKA, Faszikel 35: Deutsche Ansiedlung.
Reisrelation) = Bericht eines wirtschaftlich nutzbareren Hoheitsrechtes (in diesem Fall: das BANAT; < Reis = Regalien)
St. R. = Staats-Rats /HHStA/
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Wassertheurer, Peter: Kurze Geschichte der deutschen altösterreichischen Volksgruppen in Südosteuropa. Im Auftrag der deutschsprachigen Heimatvertriebenen aus dem Sudeten-, Karpaten- und Donauraum - Privatstiftung. 1030 Wien, Steingasse 25. Wien, 2008.
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Wassertheurer, Peter: Kurze Geschichte der deutschen altösterreichischen Volksgruppen in Südosteuropa. Im Auftrag der deutschsprachigen Heimatvertriebenen aus dem Sudeten-, Karpaten- und Donauraum -Privatstiftung. 1030 Wien, Steingasse 25. Wien, 2008, S. 33.
Steiner, Stephan: Wien – Temesvar und retour. Der Wasserschub unter Maria Theresia. In: Scheutz, Martin; Vlasta Valeš [Hrsg.]: Wien und seine WienerInnen: ein historischer Streifzug durch Wien über die Jahrhunderte; Festschrift für Karl Vocelka zum 60. Geburtstag/Martin Scheutz ; Vlasta Valeš (Hrsg.).-Wien [u. a.], 2008. S. 203-219.; Reiter, Ilse: Temeswarer Wasserschub. In: Reiter, Ilse: Ausgewiesen, abgeschoben: eine Geschichte des Ausweisungsrechts in Österreich vom ausgehenden 18. bis ins 20. Jahrhundert. Frankfurt/Main-Wien, 2008. S. 166-169.
Laut Steiner (a. a. O., S. 203) befinden sich im HHStA nur ein Karton mit Staatsratsakten und zwei Kartons mit Kopien aus diesem Bestand.
Schünemann, Konrad: „Die Einstellung der theresianischen Impopulation“, in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Budapest, Band 1, 1931, S. 170 ff.; ders.: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest, Band 1, 1932, S. 199-219.; ders.: Bevölkerungspolitik unter Maria Theresia. Band 1. Berlin o. J. [= 1935]. Eine gemeinsame Veröffentlichung des Instituts zur Erforschung des deutschen Volkstums im Süden und Südosten in München und des Instituts für ostbayrische Heimatforschung in Passau, unter Nr. 6.; ders.: Zur Bevölkerungspolitik der ungarischen Stände. DUHbl (= Deutsch-Ungarische Heimatblätter), Jg. 2 (1930), S. 115-120.; ders.: Zur Beurteilung der Schwabensiedlungen in Ungarn. (Bemerkungen zur Darstellung des 18. Jhs. in Szekfüs Ungarischer Geschichte. (DUHbl = Deutsch-Ungarische Heimatblätter), Jg. 4 (1932), S. 281-297. [Es bezieht sich auf den Band 6 der Ungarischen Geschichte „Magyar Történer“ von Hóman-Szekfü, verfasst von Julius Szekfü, Budapest /1931/, 495 Seiten.]; ders.: Technik und Methoden der theresianischen Besiedlung des Banats. Wien, 1939.
Aus Schünemann: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest, Band 1, 1932, S. 199-219, zitierte Bezüge mit der jeweiligen Seitenangabe werden mit K. Sch. und der Seitenzahlangabe gekennzeichnet.
Jordan, Sonja: Die kaiserliche Wirtschaftspolitik im Banat im 18. Jahrhundert. München, 1967, S. 86.
Vgl. Reisrelation Josephs II. von 1768 = Spezifikation, wie viel Personen seither 10 Jahren, nämlichen ab anno 1758 bis inclusive 1767 mittels des Wienerischen Wassertransports allhier zu Temeswar eingetroffen sind, ausgefertigt vom k k Banatischen Landgericht. 14. Mai 1768, und aus den Angaben Boriés in seinem Votum St. R. 2539/1762. K. Sch. 202.
Vgl. Konrad Schünemann: „Die Einstellung der theresianischen Impopulation“, in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Band 1, 1931, S. 170 ff.
Auf die große Sterblichkeitsrate der deutschen Kolonisten während der drei Schwabenzüge ( I. 1722-1726; II. 1763-1772, III.1783-1787) nehmen folgende Verse Bezug: „Der erste hat den Tod, / der zweite hat die Not, / der Dritte erst das Brot./“ Vgl. Bellér, Béla: Kurze Geschichte der Deutschen in Ungarn, Teil I (bis 1919), Budapest 1986, S. 83.
Siehe dazu Rauscher, Franz, Die Bauernrevolte im Gföhlerwald anno 1769. In: Das Waldviertel NF 5, 1956, S. 41-64; Schwarz, Karl, Bauernunruhen im Gföhlerwald (18. Jahrhundert), in: Enzinger, Walter (Hrsg): Heimatbuch Jaidhof, Von der Herrschaft zur Gemeinde. Gföhl , 1992. S. 143-152.
Vgl. Schünemann, Konrad: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest, Band 1, 1932, S. 216.
Schünemann, Konrad: Österreichs Bevölkerungspolitik unter Maria Theresia. Band 1. Berlin o. J. [= 1935]. Eine gemeinsame Veröffentlichung des Instituts zur Erforschung des deutschen Volkstums im Süden und Südosten in München und des Instituts für ostbayrische Heimatforschung in Passau, unter Nr. 6., S. 80 f.

